Lumel Photovoltaik Berlin Branderburg
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Abnahme der Photovoltaikanlage

So holen Sie eine Photovoltaikanlage ab – was müssen Sie wissen?

Die Akzeptanz der fertiggestellten Photovoltaikanlage durch den Investor ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage. Die Abnahme erfolgt auf der Grundlage eines entsprechenden Protokolls des Auftragnehmers. Neben Basisdaten zur Investition und den verwendeten Komponenten sollte das Gutachten auch die Ergebnisse elektrischer Messungen enthalten.

Siehe auch LUMEL-Richtlinien für die Installation von Photovoltaikanlagen:

LUMEL PV-Richtlinien

Ein weiterer Aspekt, auf den der Investor besonderes Augenmerk legen sollte, ist die tragende Struktur. Damit eine Photovoltaikanlage sicher und langlebig ist, muss die Struktur den entsprechenden PN-EN-Normen entsprechen und über eine ausgestellte Leistungskarte verfügen. Allerdings muss der Elektriker des Auftragnehmers, der für die Vervollständigung der Daten im Bericht verantwortlich ist, über ein gültiges UDT-Zertifikat in der Installationsfachrichtung im Bereich Elektro- und Energienetze, Installationen und Geräte verfügen.

Welche Standards muss Photovoltaik erfüllen

Eine ordnungsgemäß aufgebaute Photovoltaik ist nicht nur sicher und effizient in der Nutzung, sondern auch eine Anforderung der Versicherungen. Damit dies gelingt, muss die Photovoltaik bestimmte Standards erfüllen. Die korrekte Installation wird durch Tests und Messungen gemäß der Norm EN 62442 bestätigt. Darüber hinaus muss die Photovoltaikanlage zusammen mit den verwendeten Komponenten die folgenden Standards erfüllen:

EN 61173, bezüglich Überspannungsschutz,
EN 67124, das die Effizienz der Photovoltaikanlage abdeckt,
EN IEC 61730, d. h. Sicherheitsbewertungen von Photovoltaikmodulen,
EN 62109, befasst sich mit der Sicherheit von Stromrichtern, die in Photovoltaikanlagen verwendet werden.

Dies sind nur die grundlegenden Standards, die ein Photovoltaik-Auftragnehmer befolgen sollte. Darüber hinaus müssen elektrische Niederspannungsinstallationen der Normengruppe HD 60364 entsprechen.

Was ist bei der Abnahme einer Photovoltaikanlage zu beachten?

Vor dem Start der Photovoltaik sollte die gesamte Anlage gründlich getestet werden. Dies soll, wie wir bereits geschrieben haben, die Sicherheit für Endbenutzer gewährleisten. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Bereiche, die LUMEL als Photovoltaik-Auftragnehmer ausführt:

elektrische Messungen der AC- und DC-Seite der Anlage,
Überprüfung des Überspannungs- und Stoßschutzes,
Prüfung der Erdungskontinuität und -polarität,
Isolationswiderstandsmessungen,
Durchführen einer Strommessung,
Testen der Funktionalität des Wechselrichters.

Was steht im Abnahmeprotokoll einer Photovoltaikanlage von LUMEL?

Das von LUMEL erstellte Abnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen besteht aus einem Informationsteil und einem technischen Teil. Der Informationsteil enthält Daten über Eigentümer, Installationsort, Auftragnehmer, Photovoltaikleistung, Installationsdatum und verwendete Komponenten.

Der zweite Teil enthält Informationen über die Stromkreise der Photovoltaikanlage, Daten zur korrekten Ausführung, Basisdaten zur DC- und AC-Seite. Der technische Teil des Protokolls weist auch auf etwaige Anlegerkommentare oder deren Fehlen hin.

Akzeptanz der Photovoltaikanlage und des VNB-Betreibers und der Feuerwehr?

Um dem zuständigen VNB-Betreiber die Bereitschaft der Photovoltaikanlage zu melden, muss ein elektrischer Schaltplan des Photovoltaikanschlusses an einer bestimmten Anlage erstellt werden. Übersteigt die Anlagenleistung 6,5 kWp, muss eine solche Regelung mit einem autorisierten Brandschutzsachverständigen abgestimmt werden.

Der mit dem Gutachter vereinbarte Elektroplan ist zusammen mit dem Installationsbericht auch an die Gemeinde- oder Bezirksdirektion der Landesfeuerwehr zu senden. Innerhalb von 14 Tagen hat ein Vertreter der Feuerwehr das Recht, Stellungnahmen abzugeben oder die Anlage zu besichtigen. Wenn der Schaltplan des Photovoltaikkraftwerks jedoch korrekt erstellt wurde, stellt die Feuerwehr den sogenannten aus stillschweigende Zustimmung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Photovoltaikanlage auch vom Betreiber des Netzes, an das sie angeschlossen werden soll, abgenommen werden kann.

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